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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helmlampen - privat besorgte 'PSA' für den Atemschutz - Haftung?? | 2 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 754832 | ||
Datum | 26.02.2013 16:37 MSG-Nr: [ 754832 ] | 1477 x gelesen | ||
Nicht ohne Grund hat der Reichsleuchtkörper (Handscheinwerfer) die Rückfallebene der Notbeleuchtung bei schwachem Akku, so ist zumindest ein wenig Licht im Zweifel vorhanden. Ähnlich sollte auch mit den Helmlampen meiner Meinung nach verfahren werden. Diese können aus verschiedenen Gründen ihren Geist aufgeben, daher sollten mindestens 2 Lampen im Trupp verpflichtend vorhanden sein. Dadurch wird gleich die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass der Trupp wegen einer leeren Batterie im Dunkeln steht. Mit der Ausrüstung ist es wie überall im Leben. Entweder die Führungskraft schreibt genau vor, was die Leute nutzen dürfen/müssen, oder er duldet es, wenn sie machen was sie wollen. In beiden Fällen liegt die Fürsorgepflicht bei ihm. Ein Zwangstausch kann Sinn machen, in Abhängigkeit der Einsatzhäufigkeit. Trotzdem muss flexibel auf längere Nachteinsätze reagiert werden. Besser ist in meinen Augen aber eine Ausstattung seitens der FW mit geeigneten Lampen, die auf den Fahrzeugen geladen werden und durch persönliche Lampen ergänzt werden können. Da gibt es auch Varianten bekannter Helmlampen | ||||
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