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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | rotierendes Rotlicht | 22 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 754909 | ||
Datum | 27.02.2013 13:34 MSG-Nr: [ 754909 ] | 4198 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank S. Indirekt durchaus. Grundlage ist §55 Abs. 3 StVZO und die DIN 14610 regelt dann die technischen (=akustischen) Details. Wenn nicht DIN 14610, dann keine KBA-Zulassung. Und ohne KBA-Zulassung, weißt schon... Da greift in diesem Fall vermutlich Art. 57 (5) des Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | ||||
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