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Thema | Planlose Bergung. | 32 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 755250 | ||
Datum | 02.03.2013 12:44 MSG-Nr: [ 755250 ] | 4945 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Benjamin B. Aufgabe der Polizei? Also wenn wir mal so schön am zusammenkonstruieren sind. Die Polizei will das Auto vielleicht zur Beweissicherung. Vielleicht sind ja Vorermittlungen in einem Körperverletzungsdelikt oder versuchten Tötungsdelikt eingeleitet. Oder das Auto wurde geklaut? Oder die Polizei will nur sicherstellen, dass es nicht geklaut ist. Oder.... Und? Wer ist dann zuständig? Die Polizei. Also ich vermute mal, die Polizei könnte viele mehr gewichtige Gründe anführen solch ein Fahrzeug "bergen" zu wollen, als die Feuerwehr. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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