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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Feuerwehr
RubrikEinsatz zurück
ThemaFF, BF und Polizei13 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW755297
Datum02.03.2013 16:44      MSG-Nr: [ 755297 ]3503 x gelesen

Geschrieben von Benjamin B.Mir ist aufgefallen,..dass die Einsatzleitung bei der FF verbleibt, wenn im Rahmen der überörtlichen Hilfe Einheiten mit dem Führungsdienst einer BF dazu kommen.


Ist bei uns so im Gesetzt festgelegt, insofern kann von "Butter vom Brot nehmen" keine Rede sein, willst du das ändern?
FSHG § 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.


Auch dem Rest von deinem Beitrag kann ich in keinster Weise zustimmen rps. meine FW wieder finden.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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 02.03.2013 14:51 Benj7ami7n B7., Goslar
 02.03.2013 15:01 Anto7n K7., Mühlhausen
 02.03.2013 15:02 Benj7ami7n B7., Goslar
 04.03.2013 09:10 wern7er 7n., reischach
 04.03.2013 09:59 Anto7n K7., Mühlhausen
 04.03.2013 10:47 wern7er 7n., reischach
 02.03.2013 15:39 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.03.2013 16:07 ., Haan / Rhld
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 02.03.2013 16:45 Manu7el 7B., Dollern
 02.03.2013 18:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.03.2013 19:57 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 06.02.2014 21:04 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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