Rubrik | Einsatz |
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Thema | FF, BF und Polizei | 13 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 755297 |
Datum | 02.03.2013 16:44 MSG-Nr: [ 755297 ] | 3503 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Feuerwehr
Geschrieben von Benjamin B.Mir ist aufgefallen,..dass die Einsatzleitung bei der FF verbleibt, wenn im Rahmen der überörtlichen Hilfe Einheiten mit dem Führungsdienst einer BF dazu kommen.
Ist bei uns so im Gesetzt festgelegt, insofern kann von "Butter vom Brot nehmen" keine Rede sein, willst du das ändern?
FSHG § 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.
Auch dem Rest von deinem Beitrag kann ich in keinster Weise zustimmen rps. meine FW wieder finden.
Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark
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