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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | AGT ohne gültige G 26/Leistungsüberprüfung bei der BF - was tun? | 9 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 755390 | ||
Datum | 04.03.2013 09:23 MSG-Nr: [ 755390 ] | 2010 x gelesen | ||
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Geschrieben von Olf R. Möglich ja, gemacht wird das nicht immer und überall. Die Bürokratie läßt grüßen. Dann muss man die Bürokratie an das erinnern : Im Beamtenrecht ist der Dienstherr gehalten, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen (§ 78 Bundesbeamtengesetz (BBG)) und § 45 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)). Für Landesbeamte finden sich Regelungen in den Landesbeamtengesetzen. Für Soldaten besteht eine ähnliche Fürsorgepflicht (§ 31 Soldatengesetz (SG)). und erst wenn das verletzt wird : Geschrieben von Olf R. Da gibts dann nur eins, kein Einsatzdienst bis zur Aktualisierung der Untersuchung Punkt. es ist immer nur komisch , das man annimmt das dies nicht umgesetzt werden kann weil irgendwelche Hürden das behindern und das dann auch noch akzeptiert wird,anstatt den Dienstherrn freundlich darauf hinzuweisen. Ich weiss das dies funktioniert,wenn man(n) will. Grüßle Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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