Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Was kostet eigentlich ein Freiwilliger? war versch. Diskussionen HAW | 56 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 755465 |
Datum | 04.03.2013 19:07 MSG-Nr: [ 755465 ] | 11913 x gelesen |
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrmann
Geschrieben von Michael R.Fürs EA wird man auch nicht nur 1 FA pro Funktion benötigen.
BSP sahen früher mal Pauschal 6 FA tagsüber alarmieren um eine Funktion abdecken zu können und Nachts noch 4 vor
In Niedersachsen gab es die Mindeststärkeverordnung, sie sah eine Personalreserve von 150 % vor. In der derzeit gültigen Feuerwehrverordnung sind nur noch 100 % Personalreserve vorgesehen. Wenn bei euch im BSP wirklich so ein Personalansatz drin steht (gestanden hat), würde es bedeuten, das ich für einen Löschzug fast 130 FM alarmieren müsste.
Heinrich
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