Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 755644 |
Datum | 06.03.2013 19:40 MSG-Nr: [ 755644 ] | 18638 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
Geschrieben von Albrecht K.es war noch nie nachvollziehbar, dass ehrentamtlich tätige FA den Führerschein für das Feuerwehrauto selber oder teilweise bezahlen müssen.
Ein Grund, warum ich meinen C-Führerschein erst relativ spät gemacht habe. Da ich es nicht eingesehen habe, für die Feuerwehr (wo die Gemeinde für zuständig ist) noch Geld zu latzen, nur das ich ein größeres Fahrzeug bewegen kann.
Nun ist es hier ähnlich geregelt, das eine Erklärung unterschrieben wird, auch für 5Jahre.
Ist zwar nicht immer einzuhalten (z.B. aus beruflichen Gründen), aber wie Sebastian schon schrieb "n, jedoch unter... nicht aus Gründen verlassend, die du selbst zu verschulden hast.
Wenn man jedoch schwer von Kape`und man ewige lange Stunden benötigt oder gar durchfällt, _dann_ darfst du auch wieder etwas mitbezahlen dabei.
MkG
Patricia
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