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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Neue Dienstkleidung BaWü ? | 130 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 756467 | ||
Datum | 13.03.2013 16:27 MSG-Nr: [ 756467 ] | 45327 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas R. Helmkennzeichnungen sind ja wieder etwas anderes und es spricht auch absolut nichts dagegen AGT und RS zu kennzeichnen. Aber wozu braucht es eine Helmkennzeichnung für Maschinisten?? Es gab schonmal hier eine Feuerwehr die nach der Umstellung auf die 'neuen' Fahrerlaubnisklassen unterschiede zwischen bis 7,5t und "C" gekennzeichnet hatte. Hatte IIRC den Grund, dass bei der großen Personenanzahl der GF des ersten Fahrzeuges mal wieder einen rausschicken kann, damit noch ein Maschinist für das zweite LF zurück bleibt. Grundsätzlich kann man am Helm alles mögliche Kennzeichnen wenn man will. Selbst zur Kennzeichnung eines muslimischen Geistlichen der Angehöriger einer Sanitäts- oder Betreuungseinheit ist und der die Befähigung zum Führen in der Führungsstufe B hat sowie außerdem Atemschutzgeräteträger ist gibt es ein Konzept. [1] [1] Nutzt das eigentlich irgendjemand? | ||||
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