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Hubrettungsfahrzeug
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Rheinland-Pfalz:

Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.

=> www.add.rlp.de
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Hubrettungsfahrzeug
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDrehleiter notwendig?23 Beiträge
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz756847
Datum17.03.2013 16:16      MSG-Nr: [ 756847 ]4744 x gelesen

Hallo Christian,

Geschrieben von Christian K.dass die DL auch dann innerhalb von 8 Minuten an der Einsatzstelle sein muss. Denke schon, oder ?
RLP geht da einen Sonderweg.
HRF muss ab B 2 innerhalb von 8 Minuten vor Ort sein, wenn das HRF als Rettungsgerät notwendig ist.
D.h. wenn kein 2. (baulicher) Rettungsweg vorhanden ist und die Rettung über HRF erforderlich ist und tragbare Leitern zu kurz sind.

Dabei ist zu beachten, dass die 3-teilige-Schiebleiter wohl nicht mehr als Rettungsgerät anzusehen ist.
Lt. ADD + LFKS wohl schon noch, allerdings muss dann sichergestellt sein, dass Du auch tagsüber (und zwar immer) genügend Einsatzkräfte hast, um dieses Monstrum in Stellung zu bringen (und zwar innerhalb der Grundeinsatzzeit von 8 Minuten).
Dies dürfte bei den meisten kleineren FWen nicht mehr sichergestellt sein.

Falls das HRF nicht als Rettungsgerät, sondern nur als Arbeitsgerät (z.B. für Löscharbeiten etc) gebraucht wird, dann reichen dafür 30 (?) Minuten aus.

Nährere Angaben findest Du wohl in den Zuschussrichtlinien des Landes.

Zu dem Rettungswegen im Seniorenheim kann ich hier keine Aussage treffen, weil ich die baulichen Voraussetzungen nicht kenne.

Der richtige Ansprechpartner für Dich / Euch ist der brandschutztechnische Bedienstete bei der zuständigen Kreisverwaltung. Der gibt die entsprechenden Stellungnahmen für Bauvorhaben ab.

Steht denn das Gebäude schon oder ist es erst in der Planung / Bau.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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