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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | B1 Lehrgang | 28 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 756904 | ||
Datum | 18.03.2013 12:17 MSG-Nr: [ 756904 ] | 9337 x gelesen | ||
Hallo Ralf, wenn du die Qualifikationsebene 2 mit Abschlussprüfung hast und den Rettungssanitäter, liegt die grundsätzliche Entscheidung an der zu bewerbenden BF mit Anerkennung der Ausbildung durch den Landespersonalausschuss, am besten fragst du bei der für dich interressierten BF nach. Ansonsten ist in dem Text von Ralf K.aus K. alles weitere ausgesagt. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:24C98F1D http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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