Hallo Jakob,
grundsätzlich hast Du Recht. Aber wenn die Ortsgemeinde eine zweckgebundene Spende durch einen aufgelösten Förderverein erhält, hindet die Ortsgemeinde ja niemanden daran, das Geld für den Brandschutz des betroffenen Dorfes auszugeben (im Gegenteil ist sie ja, wie Du selbst schon geschrieben hast, eigentlich dazu verpflichtet). Die erste Frage, die sich dann stellen würde ist, wer nach Auflösung der Einheit den Brandschutz im Dorf sicherstellt. Dies werden dann ja sicher die Nachbarwehren sein, im Fall von Hundheim sind ja sogar Kameraden aus Hundheim in die Nachbarwehr eingetreten. Ein gangbarer Weg für die Ortsgemeinde wäre es dann z.B. Anschaffungen für exakt diese Wehren durchzuführen oder Geldleistungen an die Fördervereine derselben zu leisten. Das Geld würde somit den Brandschutz im Dorf zufließen und damit würde ich keine Probleme mehr mit der satzungsgemäßen Mittelverwendung sehen.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Verein bestehen bleibt und selbst die Feuerwehren unterstützt, die den Brandschutz im Dorf sicherstellen. (in unserer Satzung z.B. steht nicht Unterstützung der Feuerwehr Mauchenheim, sondern Unterstützung des Feuerwehrwesens in Maucheneheim. Wenn dieses Feuerwehrwesen nun in Form der Nachbareinheit im Ort stattfinden würde, dürfte dies eigentlich auch kein Problem sein - ich bin aber kein Steuerfachmann)
Viele Grüße aus der Nachbarschaft,
Sascha
Meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung da. Diese ist nicht stellvertretend für meine Feuerwehreinheit oder Gemeinde.
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