Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 757285 |
Datum | 21.03.2013 14:15 MSG-Nr: [ 757285 ] | 14403 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Carsten S.Mir geht es hier bewusst und einzig alleine und einen Ansatz aus Sicht des Einsatzes von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr zur vorgeplanten Rettung (2. RW) über 3tlg. Schiebleiter aus Gebäuden mittlerer Höhe. Die FwDV 10 sagt im Punkt 2 "Anwendung" nur:
Tragbare Leitern können eingesetzt werden als
Rettungsweg
Angriffsweg
Hilfsgerät
Und die Definition von Tragbare Leitern lt. Punkt 1 FwDV 10: Leitern, die auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt, an der Einsatzstelle von der Mannschaft vom Fahrzeug genommen und an die vorgesehene Stelle getragen werden.
Bei den einzelnen Leitertypen wird da nicht differenziert. Also rein auf die FwDV bezogen ist die 3tlg. Schiebleiter ein möglicher Rettungsweg, eine Klappleiter und sogar eine Hakenleiter auch... Insofern sind wir mal froh, dass baurechtlich die Sache anders gesehen wird, und wir beim Hochhaus nicht vom Ende der Klappleiter aus die Kundschaft mit Hakenleitern "retten" ;-)
In der UVV finde ich auch nichts, was dagegen spricht.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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