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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Versperrte Wege für Einsatzkräfte | 31 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 757959 | ||
Datum | 27.03.2013 19:59 MSG-Nr: [ 757959 ] | 12850 x gelesen | ||
Geschrieben von Olf R. Solange man das Vorgehen begründen kann sicher ok, aber kann man das in jedem Fall? Die wichtigste Sache: Nach einem solchen Ereignis nur Angaben zur Person und nicht zur Sache. Und zwar von allen Beteiligten. Fahrer, Fahrzeugführer,... Dann Rücksprache mit dem Rechtsamt der Stadt (incl. Einholung einer Aussagegenehmigung) und einem Anwalt. Und erst dann Aussage bei der Polizei. Aber auf keinen Fall an der Einsatzstelle sagen "klar mußte ich da durchrammen, kam ja nicht anders durch". Diese Aussage sollte man erst nach juristishcer Beratung tätigen. Und dann hat man auch noch genügend Zeit sich die Begründung des Vorgehens zu überlegen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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