Rubrik | Einsatz |
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Thema | Versperrte Wege für Einsatzkräfte | 31 Beiträge |
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 757979 |
Datum | 28.03.2013 08:55 MSG-Nr: [ 757979 ] | 11116 x gelesen |
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Hallo Olf,
was mich in diesem Zusammenhang gerade beschäftigt, wer zahlt den Schaden am Feuerwehrfahrzeug?
Wir selbst, oder können wir es am Ende dem Halter in Rechnung stellen, da er uns ja "bewusst(?)" behindert hat?
PS: wir haben oftmals solche Probleme auf der BAB da ja Rettungsgasse ein Fremdwort ist.....aber da sind die Halter vor Ort, und wir können sie "höflich" bitten ihr Fahrzeug etwas an den Rand zu bewegen.
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
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