Rubrik | Einsatz |
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Thema | Versperrte Wege für Einsatzkräfte | 31 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 758053 |
Datum | 28.03.2013 22:57 MSG-Nr: [ 758053 ] | 9979 x gelesen |
Geschrieben von Markus G.
Also ein Kind bleibt in der Regel nicht stehen sondern bewegt sich....
Ein Kind, das sich hinter Deinem Auto befindet und nach links und rechts schaut, um über die Straße zu gehen, steht erst mal (aber gut, das ist konstruieren...)
Geschrieben von Markus G.
Jedesmal mit einem Kind zu wedeln, als moralischer Fingerwinkerdudu.....
Ich wedel hier wieder mit erhobenem Zeigefinger noch mit Moral, ich wollte nur aufzeigen, daß es für Dich hätte schlimmer kommen können als nur einen Blechschaden regulieren zu müssen.
Geschrieben von Markus G.
Und sorgfältig bin ich, weil ich nicht mit 30 aus der Lücke raus bin.....
was meinst Du wie sorgfältig die junge Dame war, die mir bei ihrem Ausparkmanöver ins Auto gefahren ist...?! Das war nicht mal Schrittgeschwindigkeit und trotzdem einer Verletzung ihrer Sorgpfaltspflicht... (so die Polizei)
Geschrieben von Markus G.
Es war auserdem kein generalanschiß sondern meine Meinung ;-))
die Dir auch gegönnt sei, hört sich für mich trotzdem komisch an ;-)
Geschrieben von Markus G.
Das mit dem Falschparker war als "Bild" gemeint um meine Darstellung greifbarer zu machen.
ob Bild zum besseren Vergleich oder nicht: nur weil wir einen Falschparker bei einer Einsatzfahrt von der Straße "rammen", handeln wir damit noch lange nicht "richtiger" oder "gerechter" als der Falschparker. Ja, er parkt falsch, aber auch wir machen mit dem "Rammen" etwas falsch. Manch einer würde das Selbstjustiz nennen...
Nicht daß wir uns da falsch verstehen: ich würde im Zweifelsfall vielleicht auch Pkw aus dem Weg "rammen" bzw. räumen, ich würde das dann als "Lernen durch Schmerz" für den Pkw-Fahrer bezeichnen. Nur begehen wir dann u.U. mit dem "Rammen" auch eine Sachbeschädigung. Und vor dem Rammen gibt´s auch noch ´ne ganze Menge anderer Möglichkeiten. Ja, da war mal was mit der Verhältnismäßigkeit....
Geschrieben von Markus G.
nicht zuerst an den Rechtsanwalt zu denken sondern einfach ein bischen mutiger zu werden und sich nicht alles gefallen zu lassen.....
...ich weiß ja nicht wie das bei Dir oder den anderen ist, aber an den Rechtsverdreher denke ich beim Einsatz so ziemlich als letztes.....
So genug nun von dem halben off-topic-Krams.. ;-)
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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Mark7us 7G., Kochel am See |
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