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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPropangasflasche(n) mit Gasherd im Imbissbetrieb18 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen758410
Datum02.04.2013 09:30      MSG-Nr: [ 758410 ]7758 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Hartmut W.Die Feuerungsverordnung NRW scheint das zu enthalten,w as der Mann meinte, aber so klar ist das nicht...Ja, da bist du erstmal auf dem richtigen Weg.

Geschrieben von FeuVO§4(2) Der sichere Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere als erfüllt, wenn ...
c) die Abgase der Feuerstätten über die Luft absaugenden Anlagen abgeführt werden oder ......
Das kommt bei dir in Betracht, da dein Herd mit 20kW NB kein Haushaltkochgerät nach TRGI mehr ist. Das bedeutet m.E. weiterhin das du eine ausreichende Verbrennungsluftzuführung sicherstellen musst (dazu aber später).

... weiterhin
Geschrieben von FeuVo§ 7
Abgasanlagen

(1) Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und Beschaffenheit der inneren Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten kann.

.....

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 sind Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe ohne Abgasanlage zulässig, wenn durch einen sicheren Luftwechsel im Aufstellraum gewährleistet ist, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Dies gilt insbesondere als erfüllt wenn

a) durch maschinelle Lüftungsanlagen während des Betriebs der Feuerstätten ein Luftvolumenstrom von mindestens 30 m³/h je kW Nennleistung aus dem Aufstellraum ins Freie abgeführt wird oder

b) besondere Sicherheitseinrichtungen verhindern, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration in den Aufstellräumen einen Wert von 30 ppm überschreitet; .....


Ergo:

Druckschalter allein reicht nicht.
1. Deine Dunstabzugsanlage muss in der Lage sein 600m³/h Luft aus dem Aufstellraum des Herdes zu entnehmen und
2. darf dabei m.E. im Aufstellraum keinen größeren Unterdruck als 4Pa Aufbauen

Um 1. sicherzustellen muß deine Abluftanlage dementsprechend dimensioniert sein (z.B. rechnerischer Nachweis) und bei mehrstufigen Ventilatorleistungen darf das Gas auch erst bei der Stufe freigegeben werden, bei der die Förderleistung von 600m³/h erreicht ist.
Um 2. sicherzustellen kann entweder ein Drucksensor verbaut werden der bei Unterdrücken von >4Pa die Gaszufuhr ebenfalls trennt, ist rechnerisch über unverschließbare (oder zwangsweise beim Betrieb des Herdes geöffnete) zu schaffende Zuluftöffnungen nachzuweisen das ausreichend Zuluft nachströmen kann ohne das ein zu hoher Unterdruck im Aufstellraum entsteht oder ein ständig wirksamer Sensor im Aufstellraum zu verbauten der bei CO-Konzentrationen >30ppm die Gaszufuhr des Gasgerätes stoppt (<-letzteres m.E. im Mom mit bauaufsichtl. Zulassung in D nicht am Markt).

Solltest du noch weitere Gasgeräte gleichzeitig im selben Aufstellraum betreiben können sind deren Nennwärmebelastungen auf die Mindestförderleistung der Dunstabzugsanlage bzw. der Zuluftöffnungen aufzurechnen!

So als kleines Nachosterbonbon, was auf dich zukommt wenn du es nach grobem Drüberlesen (deshalb auch keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und Korrektheit) der BO, FeuVO, TRGI, ... einigermaßen baurechtlich unbedenklich herstellen möchtest (Ein weiterer Blick in die TRF, diverse DVGW-AB dürfte auch nicht schaden ..).

Gruß Jan

PS.: Das wäre außerdem zu beachten, ist aber m.E. nicht soooo kriegsentscheidend:
Geschrieben FeuVO § 9
Abführung von Abgasen

(1) Die Mündungen von Abgasanlagen müssen

a) den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein; ein Abstand von der Dachfläche von 40 cm genügt, wenn nur raumluftunabhängige Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, die Summe der Nennleistungen der angeschlossenen Feuerstätten nicht mehr als 50 kW beträgt und das Abgas durch Ventilatoren abgeführt wird,

b) Dachaufbauten, Gebäudeteile, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen, soweit deren Abstand zu den Abgasanlagen weniger als 1,5 m beträgt,...


... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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