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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaGW L TH26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen758499
Datum02.04.2013 22:51      MSG-Nr: [ 758499 ]9984 x gelesen

Geschrieben von Christoph M.Da wird versucht aus nem Logistiker ein Erstangreifer oder RW zu machen! (siehe LF Logistik der Stadt Dortmund)
Demnächst kommt noch einer auf die Idee die ganzen Sache mit nem 10.000L Behälter oder 45m Leiterpark zu versehen und auf den Namen GW L1 Wasser/2. Rettungsweg zu taufen.
Gott bewahre!


Naja, war da nicht was mit Wasserblase und so!?
aber davon ab, auch hier wieder:
Unabhängig davon, ob man das persönlich gut findet oder auch nicht, kann man auch hier wieder sagen, dass man mit dem auskommen muss, was einem gestellt wird.
Zu der Zeit, als die Planung des hier verlinkten Fahrzeuges angestoßen wurde, gab es laut Förderrichtlinie den Zuschuß nur für einen RW pro Landkreis. Dass aber ein kleiner RW auch so ab und an gebraucht werden könnte, war klar. Jetzt kann man das so machen, wie die Normverfechter und einfach einen kleinen RW beschaffen (der nicht wenig Geld kostet, vermutlich auch nicht wirklich weniger, als mancher "Norm-RW"), dann mit der Tatsache, dass man keinen Cent Fördergelder sieht, oder man beschafft eben mit Fördergeldern den GW-L TH und macht daraus einen "HRW", sprich für die jeweilige Situation das Beste.

Mittlerweile übrigens ist der Passus zum RW gestrichen (jetzt steht da, "Förderung nur, sofern zur Erfüllung der Richtwerte gem. FwOVO erforderlich"), genauso wie das StLF 20/25 nur noch "in begründeten Sonderfällen" gefördert wird und nicht wie vor Jahren noch pauschal als Ersatz eines TLF 16/25 (Ausnahme: TLF-Tr), ob man wollte oder nicht...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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