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Feuerwehrgesetz
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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAusschlussgründe JF und KiFeu11 Beiträge
AutorMart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg758701
Datum05.04.2013 20:14      MSG-Nr: [ 758701 ]4256 x gelesen

Hi Marcel,
wie handhabt das euer Landes FwG bei den Einsatzkräften? Im FwG von BaWü stehen zum Beispiel im §13 als mögliche Entlassungsgründe aus dem Feuerwehrdienst:
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.

Ich glaube, dass lässt sich sinngemäß auch auf eine JF oder KiFeu bertragen!?

Gruß
Martin

Meine Beiträge geben meine persönliche und PRIVATE Meinung. Ich äußere mich nicht im Namen meines Arbeitgebers, den Organisationen in denen ich Dienst tue, Familienangehörigen oder anderen Dritten.

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 05.04.2013 19:56 Marc7el 7N., Leipzig
 05.04.2013 20:14 Mart7in 7S., Eppelheim
 06.04.2013 13:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 05.04.2013 20:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.04.2013 20:31 Marc7el 7N., Hötensleben
 06.04.2013 10:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.04.2013 13:06 Jens7 K.7, Stuttgart
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 08.04.2013 14:32 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 09.04.2013 09:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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