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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschlussgründe JF und KiFeu | 11 Beiträge | ||
Autor | Marc8el 8N., Hötensleben / Sachsen-Anhalt | 758703 | ||
Datum | 05.04.2013 20:31 MSG-Nr: [ 758703 ] | 3902 x gelesen | ||
Ja in unserem Gesetz steht es ähnlich ich fand es allerdings nicht so ganz zutreffend für die JF und KiFeu, weil es sind ja halt noch Kinder. Aber ich denke ich werde daraus etwas basteln. @ Jürgen M@yer Ja du hast mich ein bisschen Missverstanden bzw. habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Es geht hierbei nicht darum, dass aktiv gegen jemanden ein Ausschluss vorbereitet wird sondern nur generell um die Frage ab wann das ''Maß'' erreicht ist, dass man zum Ausschluss greift. Welche Maßnahmen laufen denn bei euch vorher so ab, wenn sich abzeichnet, dass der Dienstbetrieb fortwährend gestört wird bzw. unruhe gestiftet wird in verschiedenster Art und Weise? Gibt es Mobbing in Kinder- und Jugendfeuerwehren? Wie geht Ihr als Wärte mit so etwas um? Gruß Marcel | ||||
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