News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschlussgründe JF und KiFeu | 11 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 758935 | ||
Datum | 08.04.2013 14:32 MSG-Nr: [ 758935 ] | 2439 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Patrick B. Musterordnung der JF Baden-Württemberg Hier noch der § 3 der Musterordnung für BaWü: "§ 3 Aufnahme und Beendigung der Zugehörigkeit Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet a) beim Austritt aus der Jugendfeuerwehr; b) wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen; c) mit der Entlassung oder dem Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr; d) mit der Auflösung der Jugendfeuerwehr; e) wenn die gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt werden; f) mit der Beendigung eines Amtes nach § 3 Absatz (2)" Interessant hier der Punkt: e Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|