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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Regelung Hauptamtliche Wache | 2 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 759444 | ||
Datum | 13.04.2013 12:34 MSG-Nr: [ 759444 ] | 1539 x gelesen | ||
Geschrieben von Gregor M. - welche Gesetze / Vorschriften gelten? Nur das Landesbeamtengesetz? FSHG und Laufbahnverordnung geben ja nicht so viel dazu her Die hauptamtlichen sind Beamte wie bei einer Berufsfeuerwehr, haben dieselbe Ausbildung usw. Versuch mal dir den Kommentar zum FSHG von Klaus Schneider auszuleihen oä, da steht unter den Erläuterungen des §13 einiges dazu. Geschrieben von Gregor M. - wo sind Regelungen oder Vorschriften zu finden, die z. B. die Dienstgrade regeln? Wie bei der BF Geschrieben von Gregor M. Beispielsweise wieviele Beamte im mittleren Dienst und wieviele im gehobenen Dienst sind erforderlich? Wie ist ein Wachabteilungsführer einzugruppieren, etc? Dürfte in erster Linie vom Brandschutzbedarfsplan und ggf anderen Tätigkeiten, zB Brandschutzdienststelle abhängen. Meiner Erfahrung nach sind die HAW hier idR maximal Gruppenwachen, oftmals auch deutlich darunter. Wachabteilungsführer sind meistens gD, kenne aber auch welche wo das HBM, also mD sind (allerdings eher weniger, bei uns ist der letzte davon mittlerweile in Pension und wir haben nur noch gD als WAF). mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
Geändert von Dennis E. [13.04.13 12:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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