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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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Berufsfeuerwehr
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaRegelung Hauptamtliche Wache2 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW759444
Datum13.04.2013 12:34      MSG-Nr: [ 759444 ]1539 x gelesen

Geschrieben von Gregor M.- welche Gesetze / Vorschriften gelten? Nur das Landesbeamtengesetz? FSHG und Laufbahnverordnung geben ja nicht so viel dazu her

Die hauptamtlichen sind Beamte wie bei einer Berufsfeuerwehr, haben dieselbe Ausbildung usw.

Versuch mal dir den Kommentar zum FSHG von Klaus Schneider auszuleihen oä, da steht unter den Erläuterungen des §13 einiges dazu.

Geschrieben von Gregor M.- wo sind Regelungen oder Vorschriften zu finden, die z. B. die Dienstgrade regeln?

Wie bei der BF

Geschrieben von Gregor M.Beispielsweise wieviele Beamte im mittleren Dienst und wieviele im gehobenen Dienst sind erforderlich? Wie ist ein Wachabteilungsführer einzugruppieren, etc?

Dürfte in erster Linie vom Brandschutzbedarfsplan und ggf anderen Tätigkeiten, zB Brandschutzdienststelle abhängen.

Meiner Erfahrung nach sind die HAW hier idR maximal Gruppenwachen, oftmals auch deutlich darunter. Wachabteilungsführer sind meistens gD, kenne aber auch welche wo das HBM, also mD sind (allerdings eher weniger, bei uns ist der letzte davon mittlerweile in Pension und wir haben nur noch gD als WAF).




mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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Geändert von Dennis E. [13.04.13 12:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 13.04.2013 10:20 ., Lichterloh
 13.04.2013 12:34 Denn7is 7E., Menden

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