Hallo,
Geschrieben von Alex R.Also wenn Du den Lehrgang hast und die Prüfungen an Geräten nach GUV 9102 durchführst, mußt Du ja von deinem Kommandanten/Wehrleiter - wie auch immer - als Gerätewart bestellt worden sein. Oder wie handhabt ihr das?
Wir sind eine Amtsfeuerwehr mit 11 Standorten und, soviel ich weiß, 4 Gerätewarten mit Lehrgang. Der 'Standortleiter' ist verantwortlich und muss dann eben sehen, wenn er keinen eigenen Gerätewart hat, wo er einen herbekommt. Vermutlich geht das danach, wessen Nase einem am besten passt, oder wer in der Nähe wohnt. Und, je nach Gerätewart, kommt der dann nach Hause oder das Gerät zu ihm. Ich selber bin eher Modell Wanderzirkus und mache Hausbesuche.
Meinen Lehrgang habe ich als Zugezogener mitgebracht und vor knapp zehn Jahren war ich auch der einzige im Amtsbereich. Ich kann und will nicht sagen, ob es zu wenige Lehrgangsplätze gibt, oder ob einfach die Notwendigkeit in den Standorten nicht gesehn wird, oder ob den Kameraden die Zeit fehlt den Lehrgang zu absolvieren. Ich muss auch dazu schreiben, dass die vier Standorte, die ich betreue, kleine Dorffeuerwehren sind, entweder ein LF oder ein TSF-W. Da hält sich der Aufwand in Grenzen. Für Elektro kommt eine Handwerksfirma, die auch im Gerätehaus gleich alles mitprüft (das dürfte auch nicht immer dieselbe Firma sein), für Hydraulik und so kommen einmal im Jahr die Landesgeräteprüfer aus Borgheide. Die 'Standortleiter' müssen sich gegenüber dem Amtsbrandmeister und der Verwaltung rechtfertigen, da halte ich mich raus.
Gruß
Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |