Hallo,
Geschrieben von Peter L.War Führerschein Klasse 3 vor der Reform. 7,5 Tonnen Zugfahrzeug 1,5 Fache Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage und Einachshänger ( Tandemachse mit bestimmten Achsabstand war wie eine Achse)
Gabs also früher auch bei Uns
Ich habe hinreichend erläutert, dass es das bei uns (in D) eben gerade nicht so gab. Die 1,5fache Anhängelast gibt es und gab es zum Einen nie im Fahrerlaubnisrecht sondern sie kommt aus der StVZO, zum Anderen galt und gilt diese nur für spezielle Fahrzeugtypen (eben LKW) und nicht generell (z.B. nicht für Zugmaschinen). Auch den "bestimmten Achsabstand", der als eine Achse zählt, habe ich erläutert. Und dazu die Ausnahme mit zulassungsfreien Anhängern, die gerade für Feuerwehren auch eine Bewandtnis hatte: Denn Anhänger zu Feuerlöschzwecken oder z.B. Aggregateanhänger mit aufgebautem Stromerzeuger sind und waren, auch wenn sie ein eigenes amtliches Kennzeichen führen, zulassungsfrei und durften demnach ohne Achsbeschränkung bei Klasse 3 gezogen werden. Nimmt man dann als Zugfahrzeug einen als Zugmaschine zugelassenen Unimog (auch sowas gibt's bei Feuerwehren nicht allzu selten), konnte man mit einem 7,5t-Zugfahrzeug ganz legal mit Klasse 3 auch einen 25t-Anhänger ziehen. Auch das habe ich schon hinreichend erläutert.
Vielleicht solltest du vor dem Schreiben die restlichen Beiträge zu diesem Thema erstmal lesen, bevor du was schreibst, was so erstens falsch und zweitens vorher von anderen schon richtig dargestellt wurde.
Gruß,
Michael
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