Geschrieben von Hans-Joachim Z.Ich sehe nicht, daß wir in Deutschland durchgängigen Personenschutz für Landesinnenminister benötigen. Wenn Landesinnenminister XY gerade wegweisende Entscheidungen im Bereich der organisierten Kriminalität getroffen, oder sich sonst speziell exponiert hat, dann vielleicht. Bei öffentlichen Auftritten sicher. Aber 24/7 dürfte im Regelfall mehr mit einer verkorksten Vorstellung von Prestige als mit der Bedrohungslage zu tun haben.
Auch bei Bundesministern kann man den Bohei durchaus in Frage stellen.
Bei meinem letzten Aufenthalt in Frankreich, anlässlich diverser Feierlichkeiten, kam da auch der Minister für den ländlichen Raum und Raumplanung (kurz darauf war er Justizminister). Er fuhr selbst, ganz ohen Escorte und Personenschutz....
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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