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Unfallkasse
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaArzt fehlte Erlaubnis - G 26.3 ungültig!8 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen760321
Datum23.04.2013 15:46      MSG-Nr: [ 760321 ]2853 x gelesen

Geschrieben von Siegener Zeitung
"Die Feuerwehr darf ausrücken." Die Unfallkasse trage etwaige Einsätze mit, schließlich gelte es, das Risiko für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Außerdem, so Klein weiter, gehe es ja nicht um eine fehlende gesundheitliche Eignung, sondern um eine nicht mehr gültige Befugnis des Arztes: "Die Untersuchung an sich ist ja vorhanden." Das sieht die UK NRW im Übrigen auch so.
...ja nicht, daß da nun wer auf "krumme Gedanken" kommt und stumpf zum Hausarzt seines Vertauens geht.... ;-)

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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