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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 211 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 761102 | ||
Datum | 02.05.2013 14:38 MSG-Nr: [ 761102 ] | 147300 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker L. Dummheit mit teilweisen schweren Personenschäden als Folge - das hat mit Brauchtumspflege nichts mehr zu tun. Da helfen nur drastische Strafen vom Gericht, damit mal langsam bewußt wird das es so nicht gehen darf.Einerseits hast du Recht, andererseits sieht das praktisch dann so aus: Planwagen-Unfall mit zwei Toten und 15 Verletzten an der Burg Eltz (Planwagen rollte trotz angezogener Handbremse aus dem Stand los): Es handele sich um eine "unbewusste Fahrlässigkeit" und bewege sich damit "auf der untersten Stufe dessen, was man einem Menschen vorwerfen kann", urteilte die Vorsitzende Richterin. Der Fahrer des Traktors muss 1800 Euro Geldstrafe zahlen und die Kosten des Verfahrens sowie die der acht Nebenkläger tragen. Die Strafe habe keine "Genugtuungsfunktion" zu erfüllen, sagte die Richterin mit Blick auf die weitreichenden Folgen des vergleichsweise geringen Sorgfaltsverstoßes. Planwagen-Unfall mit 10 Verletzten (umgestürzt im Kreisverkehr): Wie sich später herausstellte, hatte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis, um das Gefährt fahren zu dürfen. Ich habe immer gedacht, ich könnte mit meinem Autoführerschein das Gespann so fahren, erklärte der Angeklagte am Donnerstagvormittag vor dem Bitburger Amtsgericht. Auch dass der Planwagen mit dem hohen Aufbau gar nicht im Straßenverkehr hätte fahren dürfen, wie ein Sachverständiger vor Gericht ausführte, war dem 45-Jährigen nicht klar. Und mal abseits der rechtlichen Verantwortung der Fahrer/Halter/Veranstalter: Die meisten von denen, die sich auf solche Wagen begeben, wissen (sollten wissen...) ja auch, was da passieren kann, und immer mal wieder auch passieren wird. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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