Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage zum Thema Finanzen/Konto FF | 20 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 761209 |
Datum | 03.05.2013 15:14 MSG-Nr: [ 761209 ] | 3054 x gelesen |
Geschrieben von = anonym = a.Hier gibt es ein gesondertes Konto, mit Steuererklärung alle 3 Jahre, über das allerdings gerade die obigen Kameradschafts-Dinge aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht laufen können. Wurde das so vom Finanzamt mitgeteilt?
Es gibt (da das Gemeinnützigkeitsrecht nicht besonders detailiert ist) Finanzämter, die unter "Förderung der Rettung aus Lebensgefahr" und/oder "Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung" (§ 52 Abs. 2 Nr. 11 und 12 AO) auch die Förderung des dazu gehörenden Teamgeistes sehen.
Meistens die, die gleichzeitig oder zeitnah auch Anträge/Anfragen nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 (Klammerzusatz) oder Nr. 22, oder Nr. 23... auf dem Tisch hatten ;-)
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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Geändert von Sebastian K. [03.05.13 15:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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