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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 211 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 761532 | ||
Datum | 08.05.2013 08:09 MSG-Nr: [ 761532 ] | 141784 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus M. Durchfahrtsverbotschild Aber genau das schließt das nicht aus, und da bin ich sicher, weil auch Radfahrer und Fußgänger Verkehrsteilnehmer sind. Geschrieben von Markus M. Wanderparkplatz Was dann ja eine Nutzung als Wanderweg nahelegt. Geschrieben von Markus M. Zugänglichkeit mit Fahrzeugen s.o. Ich hab mal gelernt das ich wenn ich ohne Fahrerlaubnis fahren will mein Grundstück umzäunen muss, mir einem Tor verschlossen, damir ich sichergestellt habe das kein 3. in die Quere kommt, eine Beschilderung reicht nicht aus. Eine Nutzung von solchen Gespannen kann übringens von TÜV und Versicherung genehmigt werden, allerdings in engen Grenzen, also z.B. Fasnet, dann allerding mit entsprechenden Forderungen an Fahrzeug und an die Fahrstrecke, dort sind aber dann auch mehr als 8+1 auf dem Fahrzeug gestattet | ||||
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