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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 211 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 761548 | ||
Datum | 08.05.2013 10:09 MSG-Nr: [ 761548 ] | 141612 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus M. Der Mensch lernt also nie aus, d.h. dann also, um auf mein beispiel mit dem Mountainbike zurück zukommen. Wenn an dem Weg ein Schild steht, das die Durchfahrt nur für LoF freigibt, darf man auch nicht mit dem Fahrrad fahren. Wird aber eher kaum jemanden interessieren. Geschrieben von Markus M. Verursache ich nun obendrein noch einen Unfall, weil ich des Nachts mit der Höllenlampe am Lenker oder Helm unterwegs war, einen Freizeitjäger in seinem Lada geblendet habe, dieser dadurch gegen einen Baum fährt, dann habe ich schon eine Straftat begangen, weil diese Beleuchtung nach StVo nicht zugelassen ist? Erstmal hast du eine Ordnungwidrigkeit begangen, wobei die Beleuchtung bestenfalls nach StVZO nicht zugelassen ist. Wenn du dann aber einen Unfall verursachst, kann daraus auch schnell 'ne Straftat entstehen. Gruß, Michael | ||||
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