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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Aussonderungsfristen - Welche ist Gültig? | 22 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 761877 | ||
Datum | 12.05.2013 15:01 MSG-Nr: [ 761877 ] | 3470 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas B. Die Hersteller gehen halt davon aus, das man diese Geräte, jeden Tag bei jeden Wettert benutzt. Und das gibt es für manche Dinge auch... Da gibts dann eben bei "nur" Vorhaltung 10 jahre, bei benutzten Geräten 6 jahre... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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