Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Die Zukunft des Rettungssanitäters | 47 Beiträge |
Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 762587 |
Datum | 20.05.2013 14:09 MSG-Nr: [ 762587 ] | 8208 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdiensthelfer, 320 h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Andre S.wenn Schichten als RS auf die RA Ausbildung angerechnet werden, nicht nachvollziehen. Die Ausbildungszeit bleibt die Gleiche, nur die zeitliche Abfolge ändert sich.
Weil es schlichtweg keine Ausbildung war oder ist, sondern berufliche Tätigkeit als RettSan.
Geschrieben von Andre S.Für die Arbeit und die praktische Erfahrung während einer Schicht ist es fast egal, ob du als RDH, RS oder RAiP auf dem Fahrersitz bist.
Das zeigt mehr als eindeutig, dass das heutige System den Ansprüchen einer Ausbildung nicht gerecht wurde, sondern der RAiP schlichtweg ein billiger RettSan war oder ist.
Geschrieben von Andre S.
Insofern halte ich es für legitim, geleistete RS Schichten auf dem RTW in die RA-Ausbildung zu übernehmen und sehe darin überhaupt keine faktische Verkürzung der Ausbildungszeit.
Was nichts daran ändert, dass es nichts anderes ist - darum stellt man bei der zuständigen Behörde übrigens auch einen "Antrag auf Verkürzung der praktischen Tätigkeit", wenn man die RS-Stunden einbringen will...
Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)
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| 18.05.2013 01:43 |
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Andr7e S7., München |
| 18.05.2013 07:52 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 18.05.2013 08:54 |
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., Engelsbrand |
| 18.05.2013 09:44 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 18.05.2013 14:54 |
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Andr7e S7., München |
| 18.05.2013 17:31 |
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., Engelsbrand |
| 18.05.2013 21:20 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 18.05.2013 22:11 |
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Andr7e S7., München |
| 19.05.2013 12:53 |
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., Viskafors |
| 19.05.2013 14:11 |
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Fran7k S7., Schwerte |
| 19.05.2013 15:34 |
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., Viskafors |
| 19.05.2013 15:31 |
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Volk7er 7L., Erlangen |
| 19.05.2013 15:49 |
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., Viskafors | |