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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Ausführung Notausgang Festzelt | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 763021 | ||
Datum | 25.05.2013 23:21 MSG-Nr: [ 763021 ] | 3534 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D. Schafft das auch ein Kind? Das muss es nämlich... Muss es das wirklich? Bisher dachte ich immer, das Baurecht geht nur von normgroßen und normschweren gehfähigen fitten Personen im besten Alter aus. Ab welcher Größe muss ein Kind das öffnen können? Und was machen kleine Kinder an Panikverschlüssen, die in Kinnhöhe sind, wenn ein Erwachsener folgt? Ich denke, über Kinder müssen wir uns bei Festzelten nicht unterhalten, da ist es wie in nahezu allen Bereichen des Baurechts doch ausschließlich auf Erwachsene ausgelegt. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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