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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAusführung Notausgang Festzelt17 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW763021
Datum25.05.2013 23:21      MSG-Nr: [ 763021 ]3534 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Schafft das auch ein Kind? Das muss es nämlich...
Muss es das wirklich? Bisher dachte ich immer, das Baurecht geht nur von normgroßen und normschweren gehfähigen fitten Personen im besten Alter aus.
Ab welcher Größe muss ein Kind das öffnen können? Und was machen kleine Kinder an Panikverschlüssen, die in Kinnhöhe sind, wenn ein Erwachsener folgt?
Ich denke, über Kinder müssen wir uns bei Festzelten nicht unterhalten, da ist es wie in nahezu allen Bereichen des Baurechts doch ausschließlich auf Erwachsene ausgelegt.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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