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Feuerwehrmann
RubrikEinsatz zurück
Thema'Hydraulikmanagement', war:Kräfte bei LKW-Unfall :-()18 Beiträge
AutorPatr8ick8 A.8, Steyr / Oberösterreich763117
Datum27.05.2013 10:22      MSG-Nr: [ 763117 ]5039 x gelesen

Geschrieben von Markus M.Bei den Kompaktaggregaten, hält sich meiner persönlichen Meinung nach, wie ich auch in dem anderen Thread schrieb, die Flexibilität in Grenzen. Diese habe ich nur dann, wenn das Aggregat unter 20 kg wiegt, hier sind dann aber die Möglichkeiten beschränkt, geringer Ölvorrat und oft nur ein Gerät anzuschließen. Größere Kompaktgeräte haben dann entsprechend schon wieder ein höheres Gewicht, da bezweifle ich mal, dass der FM, der das Aggregat trägt, zusätzlich noch ein Arbeitsgerät oder die Schläuche an die E-Stelle schleppt.

Auch Kompaktaggregate sind vom Ölvolumen darauf ausgelegt, dass Schneidgerät, Spreizer + 2 Zylinder gleichzeitig betrieben werden können (mit Ausnahme der Zylinder mit großem Durchmesser, bei Weber durch XL gekennzeichnet). Auch wenn der Öltank kleiner aussieht, wird das hohe nutzbare Ölvolumen im Gegensatz zu den "Großaggregaten" durch eine gekapselte Pumpe gelöst, die eben den kompletten Ölvorrat auch verwenden kann.

Da man nur bis 25kg von einem "Einmann-Gerät" sprechen kann, müssen Aggregat und Arbeitsgerät sowieso getrennt getragen werden. Also kannst du bis 25kg gehen und hast damit auch 2 Abgänge und hohe Förderleistungen im Angebot. Dank Monokupplung und coaxialen Schläuchen bin ich aber sowieso ein Freund von nur einer Leitung.

Geschrieben von Markus M.Was die Kompatibilität anbelangt noch ne Frage.
Mal angenommen, die Hersteller HOLMATRO, WEBER, LUKAS, HURST usw. würden sich auf einen Betriebsdruck einigen und selbst die Kupplungen wären identisch.
Gäbe mir dies automatisch die Erlaubnis die Schere von WEBER mit dem LUKAS-Aggregat zu betreiben?


Mal abgesehen davon, dass der Betriebsdruck auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden kann und es durchaus schon herstellerübergreifende Kupplungssysteme gibt: Um die Geräte unter Beachtung der Produkthaftung miteinander vermischen zu können, braucht es die Erlaubnis des Herstellers. Hier gibt es aber deutliche Abweichungen.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Patrick Allinger

Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar. Diese entsprechen nicht den Ansichten und Meinungen meiner Feuerwehr, meines Arbeitgebers oder meines Verbandes!

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 24.05.2013 13:18 Mark7us 7M., Idstein Kräfte bei LKW-Unfall :-()
 24.05.2013 14:00 Jan 7P., Darmstadt
 24.05.2013 14:20 Mark7us 7M., Idstein
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 24.05.2013 15:30 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 24.05.2013 16:22 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 27.05.2013 13:45 Patr7ick7 A.7, Steyr
 27.05.2013 15:42 Chri7sti7an 7F., Wernau
 27.05.2013 16:20 Patr7ick7 A.7, Steyr
 24.05.2013 23:27 Klau7s K7., Twistringen

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