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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 763456 | ||
Datum | 29.05.2013 11:25 MSG-Nr: [ 763456 ] | 19605 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen obliegt dem Gesetzgeber. Und da hat er grosse Freiräume. Da kann man dann wunderbar definieren welchen Geltungsbereich so eine gesetzliche Regelung hat. Man muss nur wollen. Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass es sinnvoll ist, in ein Ländergesetz aus dem nichtpolizeilichen Gefhrenabwehrrecht rein zu schreiben, dass die Absicherung von (Brauchtums)Veranstaltungen zu den (Kann)Aufgaben der Feuerwehr gehört. Das ist, mit Verlaub gesagt, Schwachsinn. Wenn man diese Tür aufmacht, dann steht da auch alle Fälle die selbe Kompetenz auch bei anderen Einsätzen und anderen Situationen drin. Denn das Haupt-Gegenargument gegen die Übernahme dieser Aufgaben nach Muster Bayern ist ja, dass wir dafür nicht qualifiziert sind (weil je nach Verkehrslage ist das eine ganz schön anspruchsvolle Sache...). Und wenns aber bei der Qualifikation wohl für den Martinsumzug reicht, dann wohl auch für den VU... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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