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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 763526 | ||
Datum | 30.05.2013 11:18 MSG-Nr: [ 763526 ] | 17730 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dominic S. Achtung, das ist auch nicht in jedem Kanton gleich. Wir haben z.B. keinen dezidierter Verkehrszug. Die Ausbildung dahingehend hält sich auch eher im geringen Bereich und zielt darauf ab, eine Eigensicherung durchführen zu können am Einsatzort. Für alles weitere sind wir dann dankbar auf die Pol angewiesen. Es gibt auch im Kanton Aargau Feuerwehren, welche diese Aufgabe im Rahmen der normalen Feuerwehrtätigkeit ausbilden. Leider ist hier die Unterstützung der Pol bei der Verkehrslenkung gesetzliche Aufgabe der FW. Die Ausbildung, welche verbindlich Vorgeschrieben ist, besteht aus eine 8h Kurs für die AdF und noch mal 8h für den Chef und Stv. der Gruppe. Zusätzlich sind Chef und Stv. alle 4 Jahre weiterbildungspflichtig (4h). Ausserdem kann ich in der Verkehrsgruppe Personaleinsetzen, welches ich ansonsten nicht für die Feuerwehr gewinnen könnte. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
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