Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Knickkopflampen (nach DIN-14642) als Normbeladung zugelassen? | 7 Beiträge |
Autor | Nico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern | 763589 |
Datum | 31.05.2013 14:05 MSG-Nr: [ 763589 ] | 4543 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
die Norm des GW-L1 von Juni 2010 ist mittlerweile zu alt, um den Neuerungen gerecht zu werden. Neuere Normen wie z.B. die des LF 20 KatS oder des MLF von September 2012 fordern keinen Handscheinwerfer nach DIN 14642 mehr, sondern explosionsgeschützte Einsatzleuchten nach DIN 14649.
Die DIN 14649 existiert seit Juli 2011 und beschreibt damit die "neuartigen" Knickkopflampen.
Inwieweit man sich in solchen Beladungsdetails an neuere Normen halten kann, ist mir allerdings nicht bekannt.
Gruß
Nico
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