Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Knickkopflampen (nach DIN-14642) als Normbeladung zugelassen? | 7 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern | 763594 |
Datum | 31.05.2013 16:33 MSG-Nr: [ 763594 ] | 4115 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Andreas P.Knickkopflampen (auch gemäß dieser DIN)
Bist du dir da sicher? Ich hab eben mal ein wenig nach diesen Lampen gegoogelt und mir die angesprochene Norm organisiert.
Die Lampen, die ich gefunden habe, haben als Hinweis nur "explosionsgeschützt nach DIN 14642". Sie entsprechen somit nicht dieser Norm.
Schlussendlich heißt die Norm ja auch explizit "Handscheinwerfer mit Fahrzeughalterung, explosionsgeschützt".
Ansonsten abklären, ob bei der Fahrzeugabnahme die Knicklampen als gleichwertiger Ersatz anerkannt werden und euer Fahrzeug so auch gefördert wird. Unabhängig von der Norm.
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