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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 763854 | ||
Datum | 04.06.2013 08:39 MSG-Nr: [ 763854 ] | 4956 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Anton "Damals beim Schnee" war es doch so, dass nur freie, also Urlaub oder überstundenfreie, Kräfte entsandt werden sollten. Die Betriebskosten liefen da doch größtenteils über den Katastrophenfond. Ausschlaggebend ist sicher, wer anfordert. Sagt die Einsatzleitung im K-Fall vor Ort "wir brauchen überörtliche Hilfe" läufts über den Fond. Bieten sich Feuerwehren und Kommunen aus freundschaftlicher Verbundenheit an, wirds zur Sache des Entsenders. Das Letztere wirds derzeit aber meist sein, oder?! Innerhalb Bayerns kein Problem, aufpassen muß man sicher, wenn man die Hohheitsgrenzen verläßt. Siehe "Dresden-Hochwasser" u.ä. Gruß Jörg | ||||
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