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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763855 | ||
Datum | 04.06.2013 08:39 MSG-Nr: [ 763855 ] | 5255 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Servus, kann man das dann so verstehen, dass das Land Hessen den Kommunen die entstandenen Kosten erstettet. Und wie schaut´s aus mit den Einsatzkräften. Müssen die dann mit und was sagt der Arbeitgeber? Bei Einsätzen in der Kommune oder zur nachbarschaftlichen Löschhilfe sind die Einsatzzeiten ja normaler relativ eng begrenzt und überschaubar. Bei einer solchen Katastrophenhilfe dauert´s dann doch etwas länger. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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