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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763856 | ||
Datum | 04.06.2013 08:43 MSG-Nr: [ 763856 ] | 4791 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Servus Jörg, Geschrieben von Jörg R. Innerhalb Bayerns kein Problem, aufpassen muß man sicher, wenn man die Hohheitsgrenzen verläßt. eben, das meine ich. Deswegen dürfte es auch keine Probleme geben, wenn die bayrischen Hilfeleistungskontingente von den betroffenen (bayrischen) Landkreisen angefordert werden. Aber gerade bei Einsätzen in anderen Bundesländern schaut´s ganz sicher wieder anders aus. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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