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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 763857 | ||
Datum | 04.06.2013 08:51 MSG-Nr: [ 763857 ] | 4671 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Grüss dich! Ich weiß noch damals, als des Nächtens das BRK die Hilfeleistungskontigente in Marsch nach Dresden in Marsch setzen wollte... Erst sollte alles ganz schnell gehen, erst später merkte man, dass aus dem gut gemeinten schnellen Helfen ein rechtliches Problem wird, da du ab der Landesgrenze eigentlich nicht mal dein Blaulicht anmachen darfst. Da ging es nur über das Lagezentrum der Staatsregierung, die dann den offiziellen Marschbefehl erteilte. Also erst mit dem OK aus München gings nach Dresden. Jörg | ||||
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