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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 763859 | ||
Datum | 04.06.2013 09:02 MSG-Nr: [ 763859 ] | 4736 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jörg R. "Damals beim Schnee" war es doch so, dass nur freie, also Urlaub oder überstundenfreie, Kräfte entsandt werden sollten. Das kanns aber doch auch nicht sein, oder? Geschrieben von Jörg R. Die Betriebskosten liefen da doch größtenteils über den Katastrophenfond. Das heißt darüber würden auch die Lohnersatzkosten abgerechnet werden? Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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