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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 763860 | ||
Datum | 04.06.2013 09:10 MSG-Nr: [ 763860 ] | 4798 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Christian Geschrieben von Christian S. Das heißt darüber würden auch die Lohnersatzkosten abgerechnet werden? Bei offizieller Anforderung JA, soweit meine Informationen noch aktuell sind. (übrigens nur bei der Feuerwehr, beim BRK oder den Wasserwachten kämpft man da immer noch um die Helfergleichstellung!) Der Fond ist natürlich beschränkt, dürft derzeit aber wieder gut gefüllt sein, da ja schon länger nix mehr war. Ist auch der Grund, warum mittlerweile recht schnell das Ganze auch offiziell zu einer Katastrophe wird. Erst dann fließen die Gelder. Den Antrag auf Erstattung aus dem Fond muß dann die jeweilige Kommune über die Verwaltungsbehörde stellen. Aber wie gesagt, das hat alles nix mit Selbstinitiative und Partnerfeuerwehren-Hilfe zu tun. Gruß Jög Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jörg R. [04.06.13 09:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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