Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 763876 |
Datum | 04.06.2013 12:40 MSG-Nr: [ 763876 ] | 4624 x gelesen |
Themengruppe: | Hochwasser 2013 |
Bayerisches Rotes Kreuz
Bayerisches Rotes Kreuz
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Servus,
Geschrieben von Jörg R.
Bei offizieller Anforderung JA, soweit meine Informationen noch aktuell sind. (übrigens nur bei der Feuerwehr, beim BRK oder den Wasserwachten kämpft man da immer noch um die Helfergleichstellung!)
bei einem offiziell ausgerufenen "K-Fall" haben auch die Helfer von BRK, Wasserwacht, DLRG etc. einen Anspruch auf Lohnfortzahlung... Grundlage ist das BayKSG. Die geforderte Helfergleichstellung betrifft aber eben Einsätze unterhalb der K-Schwelle.
Gruß
Markus
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