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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 763890 | ||
Datum | 04.06.2013 15:18 MSG-Nr: [ 763890 ] | 4050 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Markus Vollkommen richtig. Hab mich da etwas unsauber ausgedrückt. Und diesmal geht es ja um den K-Fall. Im aktuellen BayKSG ist es find ich ganz gut erklärt und aufgelistet. Mittlerweile (seit 2009) ist auch die Sache mit dem K-Fond drin und gut erklärt. Vor allem immer der Hinweis, dass die Anforderung auch über den offiziellen Dienstweg laufen muß, sonst wirds schwierig. Grüße Jörg | ||||
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