Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 763892 |
Datum | 04.06.2013 15:31 MSG-Nr: [ 763892 ] | 4365 x gelesen |
Themengruppe: | Hochwasser 2013 |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Niedersachsen
Geschrieben von Anton K.Und wie schaut´s aus mit den Einsatzkräften. Müssen die dann mit und was sagt der Arbeitgeber?
Nach HBKG §5 (3) (siehe Vorpost) sind sie freigestellt, weil sie zu Einsätzen freigestellt sind, völlig egal, von wem die nun angeordnet wurden.
Die Arbeitgeber werden allerdings natürlich nicht wirklich begeistert sein ;)
In Niedersachsen gibt es allerdings solch eine Regelung nicht, im Feuerwehrgesetz findet sich kein Passus zum Einsatz in anderen Bundesländern. Der Kostenersatz ist auch abweichend von Hessen geregelt, in NDS erhalten die Kommunen nur einen anteiligen Ersatz ihrer Kosten vom Landkreis, und das auch nur, wenn der selbst Kostenersatz (von der anfordernden Stelle) erhält.
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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