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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763923 | ||
Datum | 04.06.2013 19:23 MSG-Nr: [ 763923 ] | 3895 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Servus, Geschrieben von Carsten I. §32 NKatSG: aber kommunale Feuerwehren sind ja nicht explizit Einheiten des Katastrophenschutzes, oder? Im anderen Fall würde dann das Land die Kosten für die überörtliche Hilfe tragen. Aber auch hier steht nichts das Abstellung der FA(SB) durch den AG. Der muss das dann hinnehmen, dass seine Leute kur mal eine Woche oder so nicht da sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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