Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763924 |
Datum | 04.06.2013 19:32 MSG-Nr: [ 763924 ] | 3834 x gelesen |
Themengruppe: | Hochwasser 2013 |
Servus,
nein hatte ich nicht.
Aber in meinem Bekanntenkreis sind einige selbständige Unternehmer, die auch mit ausrücken. Hier gab´s schon mal "Streß", weil manch anderer FM(SB) bei der Lohnfortzahlung andere Summen bekam als der Unternehmer.
Und wenn halt mal schnell einige FM(SB) bei einer Firma beschäftigt sind, dann kann es da auch sehr schnell zu unschönen Situationen kommen. Wir hatten im Ort mal in einer Firma eine komplette Löschgruppe, einschl. des Kommandanten. Vor 30 Jahren noch gab´s da keine Probleme mit dem Ausrücken der ganzen Gruppe. Heute ist da nur noch ein FM(SB) beschäftigt, aber in der Zwischenzeit gab´s immer größere Probleme mit der Verfügbarkeit dieser Leute. Dies auch, weil unser Bürgermeister einen Großteil seiner Gemeindemitarbeiter (Bauhof, Rathaus) nicht zum Feuerwehrdienst abstellte.
Ich bin normaler ein Verfechter des Solidarprinzips, aber das Risiko sollen alle gleichzeitig schultern
und es sollte halt nicht ungleich verteilt sein.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|