Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 763933 |
Datum | 04.06.2013 20:57 MSG-Nr: [ 763933 ] | 3821 x gelesen |
Themengruppe: | Hochwasser 2013 |
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Felix H.Die Arbeitgeber werden allerdings natürlich nicht wirklich begeistert sein
Wobei man aber mit sehr vielen, gerade in solchen Lagen, vernünftig reden kann.
Grundsätzlich darf sich da eigentlich keiner mit GMV versperren. Gerade auch weil klar ist, dass es sowas nicht jedes Jahr gibt...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|