alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Niedersachsen
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaEntsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen24 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen763938
Datum04.06.2013 22:22      MSG-Nr: [ 763938 ]3617 x gelesen
Themengruppe:
  • Hochwasser 2013

  • Hallo,

    geschrieben von Anton K.:
    aber kommunale Feuerwehren sind ja nicht explizit Einheiten des Katastrophenschutzes, oder?
    § 15 NKatSG (also gültig für Niedersachsen, in den anderen Bundesländern wird es aber nicht ganz anders sein):

    >>(1) Einheiten und Einrichtungen können insbesondere für folgende Fachdienste aufgestellt werden:

    Brandschutzdienst,<<


    Brandschutzdienst = Feuerwehr. Und bei uns in Nds. sind ja zudem die Kreisfeuerwehrbereitschaften explizit das Mittel für die überörtlichen Hilfeleistungen, den Katastrophenschutz.


    Im anderen Fall würde dann das Land die Kosten für die überörtliche Hilfe tragen.
    Es gibt keinen anderen Fall, die Kostenregelung erfolgt hier wie im Gesetz beschrieben.


    Aber auch hier steht nichts das Abstellung der FA(SB) durch den AG. Der muss das dann hinnehmen, dass seine Leute kur mal eine Woche oder so nicht da sind.
    § 17 NKatSG:

    >>(1) 1 In den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes wirken freiwillige Helferinnen und Helfer ehrenamtlich mit. 2 Sie verpflichten sich zum Dienst im Katastrophenschutz gegenüber dem Träger der Einheit oder Einrichtung, soweit ihre Mitwirkungspflicht nicht bereits aufgrund der Zugehörigkeit zum Träger besteht.<<

    Bei FA besteht die Mitwirkungspflicht bereits aufgrund der Zugehörigkeit zum Träger -> des Brandschutzdienstes -> der (kreis- und gemeindlichen) Feuerwehr

    >>(3) 1 Aus der ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz dürfen den Helferinnen und Helfern keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. 2 Nehmen sie an der Katastrophenbekämpfung oder an Katastrophenschutzübungen teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei der Katastrophenbekämpfung auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. [...]<<

    Fazit: Ja, muß er dann wohl hinnehmen, jedenfalls gemäß der Papierform (siehe analog dazu die Schwierigkeiten in der Praxis mit Freistellungen nach den Brandschutzgesetzen).


    Gruß

    Daniel

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     04.06.2013 07:25 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.06.2013 07:37 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     04.06.2013 08:39 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.06.2013 15:31 Feli7x H7., Denkte
     04.06.2013 18:41 Cars7ten7 I.7, Emd
     04.06.2013 19:23 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.06.2013 19:40 Matt7hia7s B7., Göppingen
     04.06.2013 22:22 Dani7el 7R., Peine
     04.06.2013 20:57 Chri7sti7an 7F., Fürth
     04.06.2013 07:38 ., Frankfurt
     04.06.2013 08:28 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.06.2013 08:39 Jörg7 R.7, Steppach
     04.06.2013 08:43 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.06.2013 08:51 Jörg7 R.7, Steppach
     04.06.2013 08:54 Anto7n K7., Mühlhausen
     05.06.2013 16:31 Chri7sti7an 7R., Erkrath
     04.06.2013 09:02 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     04.06.2013 09:10 Jörg7 R.7, Steppach
     04.06.2013 12:40 Mark7us 7R., Höhenrain
     04.06.2013 15:18 Jörg7 R.7, Steppach
     05.06.2013 17:34 Alex7and7er 7W., Linden
     04.06.2013 18:53 Herb7ert7 S.7, Ubstadt-Weiher
     04.06.2013 19:32 Anto7n K7., Mühlhausen
     05.06.2013 14:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

    0.278


    Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt